Die Kopfpauschale

Die Kopfpauschale ist ein einkommensunabhängiger – also pauschaler – Krankenkassen-Beitrag. Die Kopfpauschale soll den Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ganz (Kopfpauschale) oder teilweise (kleine Kopfpauschale) ersetzen. Wird der Krankenkassen-Beitragssatz vollständig durch eine Pauschale ersetzt, müssten alle Krankenkassen-Mitglieder den gleichen Beitrag an ihre Krankenkasse zahlen. Wird die "kleine Kopfpauschale" eingeführt, entstünde ein Mischsystem aus einkommensabhängigen und einkommensunabhängigen Beitragsbestandteilen.

Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, gutes Wirtschaften an ihre Versicherten weiterzugeben. Daher sollen Krankenkassen die Kopfpauschale auch senken können -  nicht zuletzt auch, um den Wettbewerb zwischen den Kassen zu verschärfen. Die reduzierte Kopfpauschale muss aber für alle Krankenkassen-Mitglieder gelten und nicht nur für bestimmte Versichertengruppen. Ehepartner und Kinder, ohne eigenes Arbeitseinkommen, sollen weiterhin weder Krankenkassen-Beitrag noch Pauschale zahlen.

Arbeitgeber sollen weiterhin einen Beitrag abführen, der sich nach der Höhe des Arbeitseinkommens berechnet. Eine Anhebung des Arbeitgeberanteils, die kurz im Gespräch war, wurde mittlerweile von Bundesgesundheitsminister Rösler fallengelassen. Denkbar ist, dass steigende Gesundheitskosten zukünftig auf die Pauschale der Arbeitnehmer und Rentner aufgeschlagen werden. Die Abkopplung des Arbeitgeberanteils von den Lohnkosten ist ein zentrales Motiv für die Einführung einer der Kopfpauschale.

Bei einer kompletten Umstellung des Beitragssystems auf eine Kopfpauschale wäre der Krankenkassen-Beitrag für alle Krankenkassen-Mitglieder gleich hoch und unabhängig vom Einkommen. Nach heutigen Zahlen wäre eine Kopfpauschale von mindestens 155 Euro notwendig, um die aktuellen einkommensbezogenen Beiträge der Arbeitnehmer und Rentner zu ersetzen. Wer gut verdient, müsste in diesem Modell weniger zahlen.

Bei den Überlegungen eine kleine Kopfpauschale einzuführen, geht es vor allem darum, dass für das nächste Jahr erwartete Rekorddefizit der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig zu stopfen. Für Besserverdienende würden die Beiträge nur geringfügig steigen. Insbesondere der Normalverdiener wäre durch die kleine Kopfpauschale stärker belastet. Bezieher eines geringen Einkommens sollen mit einem Sozialausgleich vor Mehrbelastungen geschützt werden.

Viele Experten halten das Konzept der Kopfpauschale daher für kaum finanzierbar. Im Falle einer kompletten Umstellung des Krankenkassen-Beitragssatzes auf eine Kopfpauschale sind Kosten von rund 25 Milliarden eine geläufige Expertenschätzung. Wird nur eine Teilpauschale eingeführt, sinken die Kosten für den Sozialausgleich deutlich.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP auf die Einführung einer Kopfpauschale grundsätzlich geeinigt. Konkrete Details über das Datum der Einführung und die inhaltliche Ausgestaltung fehlen allerdings. Die „Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens" unter Vorsitz von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler ist mit der Erarbeitung der Rahmendaten beauftragt.

Übrigens: Der eher ungeliebte Begriff der Kopfpauschale wird in der politischen Diskussion heute häufig durch den Begriff "Gesundheitsprämie" ersetzt. Gemeint ist das Gleiche.



 
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