Kopfpauschale: gesetzliche Krankenkasse uneins

Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen die Kopfpauschale mehrheitlich ab. Eine fundamentale Opposition wie von Seiten der Gewerkschaften oder der parteipolitischen Opposition wird aber nicht betrieben. Eine skeptische bis kritische Haltung gegenüber einer einkommensunabhängigen Kopfpauschale überwiegt dennoch unter den gesetzlichen Kassen. Zaghafte Befürworter der Kopfpauschale finden sich jedoch auch.

Die Kritik der Kassen bezieht sich vor allem auf die Finanzierung und Organisation des Sozialausgleichs. Überschreitet die Höhe der Kopfpauschale einen noch nicht festgelegten Prozentsatz des Einkommens, soll ein Anspruch auf einen steuerfinanzierten Zuschuss durch den Staat bestehen. Hier erwartet die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, mehr Bürokratie für die Betroffenen. Eine komplizierte Einzelfallprüfung für alle Geringverdiener wird zusätzlich befürchtet.

Deutlicher ist die Kritik von Christian Zahn, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), der zentralen Interessenvertretung für die Ersatzkassen in Deutschland. Er warnt vor einer leichtfertigen Umstellung des jetzigen Systems auf eine Kopfpauschale. Fragen nach der Finanzierung des Sozialausgleichs seien ungeklärt, hierfür sei eine komplette Umstellung des Steuersystems notwendig. Die soziale Gerechtigkeit des Kopfpauschalen-Systems sei ebenso zweifelhaft. Zahn warnte ebenfalls davor, den notwendigen Steuerzuschuss aus den bisherigen Steuermitteln für den Bundeszuschuss zu finanzieren, da dadurch die unterfinanzierten Krankenkassen nicht mehr Geld als vorher zur Verfügung hätten.

Skeptische bis kritische Äußerungen kommen auch von vielen Vorständen einzelner Kassen, die den Argumenten der Zentralverbände folgen. Eine andere Position vertritt Norbert Klusen, der Vorstandvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK). Kritik an der Steuerfinanzierung des Sozialausgleichs setzt er entgegen, dass ein Sozialausgleich genauso gut über das Steuersystem erfolgen könne. Jeder verfüge über eine persönliche Steueridentifikationsnummer in Deutschland. Die Umstellung auf eine Kopfpauschale sei kein Problem für die Kassen und der Einzug fester anstatt einkommensabhängiger Beiträge durchaus machbar. In Bezug auf die Bittsteller-Diskussion um die Beantragung eines Sozialausgleichs erklärte Klusen, es ginge um nicht mehr, als ein Formular zu unterschrieben. Dabei verglich er den Antrag auf Sozialausgleich mit einem Antrag auf Wohn- oder Kindergeld – im bewussten Gegensatz zum Hartz4-Vergleich den Gewerkschaften und Teile der politischen Opposition bemühen.