Kleine Kopfpauschale: Einstieg mit 15 bis 30 Euro?

Die Bundesregierung will das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in einem Schritt auf eine Kopfpauschale umstellen. Daher soll zunächst eine „kleine Kopfpauschale“ eingeführt werden. Diese Teilkopfpauschale könnte den einkommensabhängigen Beitragssatz der Arbeitnehmer von 7,9 Prozent nach und nach ersetzen oder käme einfach zusätzlich zum aktuellen Beitragssatz hinzu.

Bis zur vollständigen Umstellung auf eine „große“ Kopfpauschale - sofern sie überhaupt angedacht ist -  bestünde ein Mischsystem der Beitragserhebung. Zum prozentualen Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung käme eine "kleine Kopfpauschale", also ein fester Euro-Betrag, hinzu. Wahrscheinlich ist, dass ein bestimmter Anteil des prozentualen Beitragssatzes durch die kleine Kopfpauschale ersetzt wird.

Auch für die kleine Kopfpauschale ist ein Sozialausgleich geplant, der Geringverdiener – in entsprechender Höhe – entlastet. Der Sozialausgleich für die kleine Kopfpauschale könnte über das Steuersystem finanziert werden - oder auch über das Beitragssystem selbst, sofern die Einnahmen ausreichend hoch sind.

Ende Mai 2010 hatten verschiedene Medien übereinstimmend berichtet, dass Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler ein Konzept für eine kleine Kopfpauschale fertiggestellt hätte. Zusätzlich zum  Krankenkassenbeitragssatz seien je nach Kasse zwischen 15 und 30 Euro pro Monat für alle Krankenkassen-Mitglieder fällig. Der Sozialausgleich für Geringverdiener sollte über Steuermittel und das Beitragssystem selbst finanziert werden. Dabei wurde berichtet, dass die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden soll, die aktuell den Kassenbeitrag für Arbeitnehmer auf maximal rund 296 Euro deckelt. Dies Anhebung wurde aber ausdrücklich vom Sprecher des Gesundheitsministeriums Christian Lipicki dementiert.

Bereits im März 2010 war in den Medien über ein erstes Konzept für eine kleine Kopfpauschale spekuliert worden. So sollten 0,9 Prozentpunkte der insgesamt 7,9 Prozent des Arbeitnehmeranteils durch eine kleine Kopfpauschale von 29 Euro ersetzt werden. Der Bericht wurde von Bundesgesundheitsminister Rösler allerdings nicht bestätigt. Den damaligen Medienberichten zufolge war auch für die kleine Kopfpauschale von 29 Euro ein Sozialausgleich vorgesehen. Der finanzielle Aufwand sollte aber unter 5 Milliarden Euro liegen. Nach Angaben des Instituts für Gesundheitsökonomie hätte diese kleine Kopfpauschale etwa 8 Milliarden Euro eingebracht - nicht berücksichtigt darin die Kosten für den Sozialausgleich.

Für die Arbeitgeberseite würde sich durch eine kleine Kopfpauschale wahrscheinlich nichts ändern. Es bliebe bei dem vom Arbeitslohn abhängigen Beitrag der Arbeitgeber. Das dauerhafte Einfrieren des Arbeitgeberanteils wäre aber bereits für eine kleine Kopfpauschale eine denkbare Option. Die Abkopplung der Gesundheitskosten von den Löhnen ist eines der Hauptanliegen der Bundesregierung, die sie mit der Kopfpauschale verbindet. Für das zuletzt diskutierte Modell war aber zunächst eine Anhebung des Arbeitgeber-Beitragssatzes von 7 auf 7,3 Prozent im Gespräch.