Bündnis 90/Die Grünen: Kopfpauschale ist unsozial

Bündnis 90/Die Grünen lehnen das Konzept der Kopfpauschale ab. Eine Kopfpauschale sei unsozial, der steuerfinanzierte Sozialausgleich nicht automatisch gerecht. Letztlich würden durch die Kopfpauschale einseitig Besserverdienende und Arbeitgeber entlastet. Alle anderen müssten mit steigenden Ausgaben für ihre Gesundheitsversorgung rechnen, so der Vorwurf der Grünen.

Hauptansatzpunkt für Kritik der Grünen an der Kopfpauschale ist der geplante Sozialausgleich. Hierdurch sollen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen über einen steuerfinanzierten Zuschuss finanziell entlastet werden. Eine Finanzierung des Sozialausgleichs über die Mehrwertsteuer, so die Argumentation der Grünen, würde Personen mit niedrigem Einkommen stärker belasten als Besserverdienende, da sie einen höheren Anteil ihres Einkommens für diese Steuer aufbringen müssen. Eine sozial gerechte Finanzierung über die Mehrwertsteuer sei daher ausgeschlossen.

Die Finanzierung des Sozialausgleichs über die Einkommenssteuer sehen die Grünen ebenfalls kritisch. Zu erwartende Kosten von über 20 Milliarden für die Kopfpauschale seien auch durch eine Steuererhöhung für Spitzenverdiener nicht erreichbar. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 Prozent würde laut Rechnung der Grünen nicht einmal 3 Milliarden Euro für den Staatshaushalt bringen. Eine solide Finanzierung der Kopfpauschale würde vielmehr eine lineare Erhöhung der Einkommenssteuer um 3 bis 5 Prozent für alle Steuerzahler notwendig machen. Dies wiederum würde dazu führen, dass mindestens ein Drittel derjenigen die einkommensteuerpflichtig seien und den Sozialausgleich in Anspruch nehmen müssten, durch ihre Einkommensteuer ihren Sozialausgleich teilweise selbst finanzierten.

Alternativ zur Kopfpauschale befürworten die Grünen das Konzept der Bürgerversicherung. Grundidee der Bürgerversicherung ist, dass alle Bürger, also auch Privatversicherte,  mit allen Einkommensarten in die Finanzierung der Gesundheitsversorgung einbezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3750 Euro soll dabei deutlich angehoben werden. Vertreten wird dieses Modell auch von der SPD und den Linken, wobei die jeweiligen Positionen der Parteien in Detailfragen Unterschiede aufweisen.